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Versicherungskennzeichen für Roller, Moped und Mofa
Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds benötigen zwar keine Zulassung und fallen nicht unter die Kfz-Steuer. Trotzdem dürfen auch diese Fahrzeuge nicht ohne gültige Versicherung auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Die Gültigkeit ist jährlich vom Anfang März bis Folgejahr Ende Februar festeglegt.
Zum Vertragsabschluss für ein Versicherungskennzeichen sind einige Angaben zum Fahrzeug erforderlich. Wir erstellen Ihnen sofort die Versicherungspolice und benötigen folgende Angaben:
- Hersteller des Fahrzeuges
- Betriebserlaubnis zur Bestimmung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer und Fahrzeugart
- Personalausweis zur Identifikation
- ihre email-adresse und Tel.Nummer
- nur Barzahlung möglich